Umgang mit Präsenz-Veranstaltungen

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Covid-19

Ende Oktober hat die Bundesregierung in Abstimmungen mit den Ländern erneute Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die ab Montag, 02. November 2020, in Kraft treten. Insbesondere die Einschränkung der persönlichen Kontakte soll dafür sorgen, die nun bundesweit ansteigenden Infektionszahlen wieder zu reduzieren.

Wie auch schon im Frühjahr, wirken sich diese auch für Unternehmen verbindlichen Regelungen auf unsere Veranstaltungsaktivitäten aus. Der HOLLER e.K. nimmt den Schutz der Gemeinschaft ernst und reduziert in seinem Verantwortungsbereich Kontakte so weit wie möglich. Mit den guten Erfahrungen aus dem Frühjahr und den gewonnen technischen Erkenntnissen lässt sich unser Angebot verstärkt online umsetzen. Mit Blick auf die vergangenen Monate haben wir unser digitales Portfolio erweitert und setzen in dieser Phase nun wieder verstärkt auf Online-Formate. Darüber hinaus gewährleisten wir Präsenzschulungen unter strikter Einhaltung der Vorgaben mit Bezug auf COVID-19. Wir tun dies mit dem Ziel, dass Sie sich bei uns wohl und sicher fühlen und gesund bleiben. 

Unter dieser Maßgabe haben wir umfangreiche Vorkehrungen zur Minderung des Übertragungsrisikos getroffen, um die Sicherheit aller Beteiligten bei der Durchführung von Live-Veranstaltungen zu gewährleisten. Auch werden wir die bundes- und landesspezifischen Entwicklungen jederzeit genau verfolgen, um so auf neue politische Entscheidungen und Vorgaben schnell und angemessen reagieren zu können.

Für unsere Präsenzveranstaltungen gelten die beigefügten COVID-19-Risikomaßnahmen:

Download – Informationen für Teilnehmer (innen) (Stand 29.10.2020)

Download – Risikomaßnahmen für Hotels und Veranstaltungsstätten (Stand 29.10.2020)

+++ Wichtiger Hinweis +++

In Übereinstimmung mit den Regelungen des Bundes und der Länder können Personen aus internationalen Corona „Risikogebieten“ nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Möglich ist dies nur, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das vor Veranstaltungsbeginn nicht älter als 48 Stunden ist – als Nachweis, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind (sogenannter PCR-Test). Tagesaktuelle Übersicht der Risikogebiete finden Sie auf der Website des RKI.

Demgegenüber ist Personen aus nationalen Corona „Hotspots“ (Kreise und kreisfreie Städte mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche) die Teilnahme unter Beachtung der in diesem Falle vorhandenen bundes- und landesspezifischen Restriktionen (z.B. Maskenpflicht im öffentlichen Raum, Auflagen für Treffen, etc.) gestattet. Eine Karte der nationalen Corona Hotspots finden Sie auf der Website des RKI.

Die HOLLER e.K. führt aktuell auch in Regionen nationaler Corona Hotspots Veranstaltungen unter Maßgabe der jeweils vor Ort geltenden Regelungen durch. 

Zudem gilt weiterhin die Quarantäne-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Online-Schulungen als Alternative zum Präsenzunterricht

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Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten gerne persönlich vor und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Trainingslösung für Ihre Einsatzfelder optimal ist.